1.
Allgemeines
Ohne anders lautende Regelung gelten unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen für den
gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr, auch wenn bei einer
einzelnen Auftragserteilung im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung auf
diese Bedingungen nicht speziell Bezug genommen wird.
2.Offerten
Alle unsere Offerten sind bis zur schriftlichen Bestätigung des Auftrages frei bleibend. Bis zur
Auftragsbestätigung behalten wir uns vor, ob wir auf Grund einer Offerte den Auftrag gemäss
dieser übernehmen wollen oder nicht.
Unsere Offerten sind zeitlich befristet, entweder gemäss den gesetzlichen Bestimmungen oder den darin
aufgeführten Angaben.
An allen Entwürfen, Konzeptionen sowie Systemdefinitionen, soweit diese im Vorfeld der Offert-Erstellung
von uns erarbeitet oder als Thema und Inhalt einer Offerte selbst stehen, behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte
ausdrücklich vor. Unsere Offerten sind vom Empfänger vertraulich zu behandeln und nur solchen Personen zur Einsicht zu bringen,
die mit deren Inhalt oder damit verbundenen Entscheidungen direkt befasst sind. Auf Verlangen sind solche Unterlagen an uns
zurückzugeben, wenn eine Bestellung ausbleibt.
3.Preise
Die Preise gelten in Schweizer Franken, ab Zollikofen, exklusive Verpackungs- und Versandkosten,
unversichert. Alle Preisangaben auf Preislisten und Prospekten sind unverbindlich und freibleibend.
Treten im Verlauf der Auftragsabwicklung Umstände ein, die eine Preiskorrektur notwendig machen,
wie z.B. starke Währungsschwankungen oder zusätzliche Fiskallasten, behalten wir uns eine Preisanpassung
ausdrücklich vor. Auch behalten wir uns vor, in Fällen veränderter Kostenverhältnisse die am Tage
der Lieferung massgeblichen Preise zu verrechnen, wobei für noch nicht in Fertigung genommene Ware beiden
Vertragsparteien ein Rücktrittsrecht zusteht.
4.Zahlung
Unsere Fakturen sind spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum, rein netto zahlbar.
Wir behalten uns vor, bei Zahlungsverzug einen Verzugszins nach den üblichen Ansätzen zu belasten.
Ein Rückbehalt von Zahlungen seitens des Bestellers infolge irgendwelcher von uns anerkannter Gegenansprüche ist nicht statthaft.
Wir behalten uns vor, über uns unbekannte Besteller vor Ausführung eines Auftrages, bzw. einer Lieferung Auskunft
einzuholen und gegebenenfalls eine Vorauszahlung zu verlangen.
Barzahlung (Nachnahme oder Vorauszahlung) verlangen wir auch von solchen Bestellern, die noch über die Frist gelaufene Rechnungen
zur Zahlung offen haben. Auch können wir die Annahme und Ausführung von weiteren Aufträgen von einer Sicherstellung
oder Vorauszahlung seitens des Käufers, resp. Bestellers abhängig machten.
Für kundenspezifische Ausführungen von Hard- und / oder Softwareprodukten gilt generell eine Vorauszahlung von mindestens
einem Drittel der gesamten Auftragssumme bei Auftragserteilung, ein weiterer Drittel bei Auslieferung und der letzte Drittel 30 Tage
nach Beendigung des Auftrages.
5.Eigentumsvorbehalt
CSD AG bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises uneingeschränkte Eigentümerin der gelieferten Ware.
Der Käufer räumt der Verkäuferin das Recht ein, diesen Eigentumsvorbehalt entsprechend eintragen zu lassen. (ZGB 715)
6.Lieferfrist
Unser Bemühen wird immer sein, die von uns zugesicherten Lieferfristen auch im Falle von nicht
voraussehbaren Erschwernissen einzuhalten, doch können wir dafür keine gesetzlich verpflichtende Gewährleistung übernehmen.
Es kann unter anderem keine Verantwortung für Verzögerungen übernommen werden, die aufgrund höherer Gewalt, Mobilmachung,
kriegerische Auseinandersetzungen, Aufruhr, Streiks, Rohstoffmangel, Betriebsstörungen oder seitens CSD AG nicht verschuldeter Ereignisse
eintreten. Können die bestellten Waren oder Dienstleistungen infolge unverschuldeter Ereignisse nicht oder nur verspätet geliefert,
bzw. erbracht werden, stehen dem Besteller keinerlei Schadenersatzansprüche zu, wenn solche nicht ausdrücklich vorher bilateral
festgelegt worden sind. Verzögerungen in der Auftragsausführung zufolge Selbstverschuldens des Käufers durch Schaffung
unsachgemässer oder untauglicher Voraussetzungen für die Ausführung des Auftrages durch CSD AG oder deren Beauftragte,
berechtigen den Käufer nicht zum Widerruf des Auftragsverhältnisses und begründen keine Haftung der CSD AG.
7.Lieferung
Eine Lieferung gilt als erfüllt, wenn die Ware unser Haus verlässt, bzw. eine Dienstleistung erbracht worden ist.
Versand- und Transportgefahren gehen dann an den Besteller über, auch wenn fracht- oder portofreie Lieferung vereinbart wird.
Die Verpackung erfolgt mit grösster Sorgfalt und nach Massgabe des Transportgutes.
Tritt trotzdem ein Bruch- oder Transportschaden auf, auch wenn die Verpackung rein äusserlich keine Beschädigung aufweist,
ist der Empfänger verpflichtet, mit dem Transportführer unverzüglich eine Tatbestandesaufnahme zu erstellen und
den Anspruch auf Schadensersatz direkt bei diesem geltend zu machen. Bei Post- oder Bahnversand wird die Verpackung zusammen mit dem Porto,
bzw. den Frachtkosten dem Besteller in Rechnung gestellt.
Die Verpackung wird nicht zurückgenommen. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und im Auftrage des
Bestellers und zu dessen Lasten abgeschlossen.
Beanstandungen sind innerhalb von 5 Tagen nach Ankunft und Annahme der Ware anzubringen,
andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt.
8.Garantie und Haftung
Unsere oder eine von unseren Lieferanten gewährte Garantie erstreckt sich vom Tage der Auslieferung
an auf alle innerhalb der vereinbarten Garantiefrist auftretenden Mängel und Fehlfunktionen, soweit diese
nachweislich Ursache in schlechtem Material oder einer fehlerhaften Fabrikation haben. Unsere Haftung beschränkt sich jedoch,
nach unserer Wahl, auf den Ersatz, die Reparatur oder eine Ausbesserung des Mangels an unserem Domizil, oder Rückerstattung
des bezahlten Kaufpreises für nicht ersetzbare Gegenstände. Jede weiterreichende Gewährleistung, insbesondere auch
die Haftung für die Kosten der De- und Neumontage eines Gerätes, wie auch für irgendwelche Schäden oder Folgeschäden,
die unmittelbar oder mittelbar durch den Ausfall des Gerätes oder eine erbrachte Dienstleistung entstehen, lehnen wir ausdrücklich ab.
Als Garantiebeleg gilt die Faktura. Von der Garantie ausdrücklich ausgenommen sind Datenträger aller Art, Akkumulatoren,
Verbrauchsmaterialien sowie solche Schäden, die nachweislich auf unsachgemässe Handhabung oder ein untaugliches Betriebsumfeld
zurück zu führen sind. Eine Demontage oder Abänderungen an von uns gelieferten Geräten und Apparaten durch den Käufer
- oder durch von ihm ohne unsere Einwilligung beauftragte Dritte - lassen einen von uns gewährten Garantieanspruch augenblicklich
hinfällig werden.
Für im Auftragsverhältnis oder im Rahmen eines Werkvertrages entwickelte, kundenspezifische Hard- und Software haftet CSD AG im Rahmen
der dafür massgeblichen gesetzlichen Bestimmungen.
8.1Ersatzanspruch
Ein Anspruch auf ein Ersatzgerät während einer Garantiereparatur besteht seitens Käufer grundsätzlich nicht,
jedoch werden wir bemüht sein, ein solches zur Verfügung zu stellen.
8.2Standard-Software
Für Standard-Software von Drittherstellern gewährt CSD AG keine Garantie. Auch sichert diese nicht ausdrücklich zu,
dass diese Software die zugesagten Funktionen und / oder Bedürfnisse des Anwenders abdecken kann, und unter verschiedensten
Systemkonfigurationen fehlerfrei arbeitet. CSD AG tritt bei solcher Software lediglich als Vermittler einer Lizenz zwischen Hersteller
und Käufer auf. Es gelten daher einzig die Lizenz- und Nutzungsbestimmungen des Herstellers der Software.
Die Lieferung erfolgt in der Originalverpackung und ohne Garantieschein.
9.Wiederausfuhr
Viele unserer Produkte unterliegen den Ausfuhrbestimmungen für Exportländer sowie den Schweizerischen Einfuhrbestimmungen (Embargo).
Die Wiederausfuhr ist daher nur mit Genehmigung des Eidg. Volkswirtschaftsdepartements, Sektion Ein- und Ausfuhr, Bern, und der Exportkontrollbehörden
des Herstellerlandes erlaubt. Der Käufer ist im Falle des Exports für die Einhaltung der geltenden Bestimmungen verantwortlich.
10.Rücksendungen
Rücksendungen aus Lieferungen erfolgen ausdrücklich auf Kosten und Gefahr des Käufers. Zur Geltendmachung von
Garantieansprüchen muss die Ware in der Originalverpackung und unter Beilage einer Rechnungskopie sowie ggf. dem
Hersteller-Garantieausweis, wie auch einer schriftlich gefassten Fehlerangabe erfolgen. Für Artikel und Geräte,
bei denen bei der Ueberprüfung im Werk oder am Domizil des Käufers kein funktionaler Mangel festgestellt wird (z.B. bei
einem Bedienungsfehler des Käufers), müssen wir den Aufwand zur Ueberprüfung als kostenpflichtige Dienstleistung in Rechnung stellen.
Die Rücksendung des Gerätes erfolgt in solchen Fällen unter Belastung der Versandkosten.
11.Gerichtsstand
Erfüllungsort ist das Domizil der CSD AG. Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt Schweizerisches Recht.
Gerichtsstand ist für beide Seiten derjenige des Domizils der CSD AG.